Die Anwälte von Harlan Crow verdoppeln ihre geniale Strategie, um Anklage wegen Missachtung zu erheben
(Foto von Drew Angerer/Getty Images)
Gibson Dunn wurde für seinen ersten Brief, in dem er den Justizausschuss des Senats darüber informierte, dass er lieber nicht darüber sprechen wolle, ob sein Kunde Harlan Crow jahrelang als persönlicher Geldautomat von Clarence Thomas fungierte, gnadenlos verspottet. Die rechtlichen Argumente, die in dem von Partner Michael D. Bopp unterzeichneten Brief vorgebracht wurden, waren so fadenscheinig, dass der Verfassungsrechtler Josh Chafetz aus Georgetown schrieb: „Ich hoffe, die Anwälte von Gibson Dunn, die daran gearbeitet haben, sind angemessen beschämt.“
Der Brief enthielt eine Flut von fadenscheinigen, halbfertigen und aus dem Zusammenhang gerissenen Argumenten, die es irgendwie schafften, keines der beiden fraglichen Gesetze ein einziges Mal zu erwähnen. Es überrascht nicht, dass der Justizausschuss auf all dies hingewiesen hat.
Jetzt ist Gibson Dunn zurück! In einem unten wiedergegebenen Brief räumt Gibson Dunn milde ein, dass Bopp sich herablassen wird, mit Mitarbeitern des Senats zu sprechen. Aber sie sind noch nicht bereit, Crow vollständig zu fressen, und nutzten eine weitere Gelegenheit, um einige Fallrechte zusammenzustellen, um Crows unbegründete Behauptung zu untermauern, dass der Justizausschuss des Senats nicht befugt sei, Thomas‘ Versäumnis, bestehende Offenlegungsvorschriften einzuhalten, zu untersuchen.
Und sie hoffen wirklich, dass sich niemand die Mühe macht, diese Fallzitate nachzuschlagen, weil... sie Crows Fall nicht wirklich helfen.
Wir schreiben im Namen von Harlan Crow als Antwort auf Ihr Schreiben vom 26. Mai 2023 (das „Brief vom 26. Mai“) als Antwort auf unser Schreiben vom 22. Mai 2023 („Antwort“), in dem ernsthafte Bedenken hinsichtlich Ihrer ursprünglichen Anfrage vom 8. Mai geäußert wurden , 2023 für Informationen über Mr. Crows Freundschaft mit Richter Clarence Thomas.
[Stimme des Erzählers]: Sie meinten es nicht ernst.
Obwohl die Bedenken, die wir in unserer Antwort bezüglich der Untersuchung des Ausschusses geäußert haben, bestehen bleiben, respektieren wir die wichtige Rolle des Justizausschusses des Senats bei der Formulierung von Gesetzen zu unserem Bundesgerichtssystem und würden eine Diskussion mit Ihren Mitarbeitern begrüßen.
Denken Sie daran, dass das ursprüngliche Argument darin bestand, dass der Senat überhaupt keine Rolle „bei der Formulierung von Gesetzen zu unserem Bundesgerichtssystem“ spielte. Ihre „ernsthaften“ Bedenken hinsichtlich der Rolle der Legislative verschob sich subtil von null auf „wichtig“.
Damit sollte die Diskussion beendet sein. Gibson Dunn sollte diesen Absatz mit „und würde eine Diskussion mit Ihren Mitarbeitern darüber begrüßen, wann die freiwillige Produktion von Materialien und Zeugenaussagen durch Herrn Crow geplant werden soll, bevor wir hier eine Vorladung und die unvermeidliche Missachtung von Kongressbeschwerden bekommen müssen.“ beenden.
Aber das ist nicht der Fall.
Stattdessen begeben wir uns auf eine Reise zur Verbindung von Überheblichkeit und Unaufrichtigkeit. Falls Sie sich fragen: Gibson Dunn wird sich immer noch weigern, die spezifischen Gesetze, um die es hier geht, namentlich anzusprechen, aber dieses Mal werden sie anerkennen, dass die Gesetze zumindest existieren. FORTSCHRITT!
Die Tatsache, dass der Kongress bereits früher Ethikgesetze erlassen hat – ein Punkt, auf den sich der Brief vom 26. Mai stark stützt – ist keine Antwort auf unsere Bedenken. „[P]ast-Praxis allein schafft keine Macht.“ Medellin gegen Texas, 552 US 491, 532 (2008) (Zitate weggelassen).
Es werden dort keine Zitate ausgelassen. Es sei denn, Sie zählen die Anführungszeichen mit, die sie nicht eingefügt haben, da dieses Zitat selbst ein vollständig übernommenes Zitat aus Dames & Moore v. Regan ist. Es gibt einen Grund, warum Gibson Dunn die Originalquelle des Zitats auslässt, denn als das Dames & Moore Court diese Worte schrieb, folgte ihnen ein Komma und es hieß weiter: „… aber ‚langjährige Praxis, bekannt und akzeptiert „Eine Entscheidung des Kongresses würde die Vermutung aufkommen lassen, dass die [Maßnahme] aufgrund seiner Zustimmung [ergriffen] wurde“, unter Berufung auf einen noch älteren Fall. Selbst in Medellin bezog sich das Urteil des Gerichts nicht auf die Tatsache, dass in der Vergangenheit keine Macht geschaffen wurde, sondern auf die Tatsache, dass die fragliche Handlung „nicht durch eine ‚besonders langjährige Praxis‘ gestützt wurde“.
Im Gegensatz dazu stammen die in diesem Rechtsstreit in Rede stehenden Ethikgesetze aus dem Jahr 1978, und die Richter haben sich – abgesehen von den Versäumnissen von Thomas – seitdem daran gehalten.
Daher kann der Kongress Maßnahmen ergreifen, um die Übertragung der richterlichen Befugnisse nach Artikel III auf den Obersten Gerichtshof zu erleichtern, indem er beispielsweise die Zahl der Richter, die am Gerichtshof tätig sind, über das verfassungsmäßige Minimum hinaus festlegt. Siehe US Const. Kunst. III, § 1; US Const. Kunst. I, § 3, Ziff. 6; Ausweis. § 8, Ziff. 18. Die Festsetzung der Zahl der Richter erfolgt jedoch, wie dieser Ausschuss in der Vergangenheit anerkannt hat, „zu rein administrativen Zwecken“. S. Rep. Nr. 75-711, 12 (1937). Es handelt sich um eine ministerielle Maßnahme zur Unterstützung der Übertragung richterlicher Befugnisse. Es handelt sich nicht um eine Regelung der Ausübung richterlicher Gewalt, die die Verfassung der Judikative vorbehält. Siehe Stern v. Marshall, 564 US 462, 483 (2011) („[D]ie richterliche Macht der Vereinigten Staaten kann ebenso wenig mit einem anderen Zweig geteilt werden, wie der Chief Executive beispielsweise mit der Judikative das Vetorecht teilen kann.“ ." (Zitate weggelassen))
Abgesehen davon, ob das Roberts Court de facto sein Vetorecht an sich gerissen hat, handelt es sich hier um intellektuelle Masturbation auf Henne-Ei-Niveau. Handelt es sich bei der gesetzlichen Verpflichtung, Geschenke offenzulegen und sich dann möglicherweise aus Konfliktfällen zurückzuziehen, um eine Bestimmung, die „bei der Ausübung der Übertragung richterlicher Gewalt helfen soll“ oder um „eine Regelung der Ausübung richterlicher Gewalt“? Man könnte sagen: „Ein Verstoß gegen den Ethikkodex entzieht dem Richter die richterliche Gewalt als Verwaltungsangelegenheit“, oder man könnte sagen: „Ein Verstoß gegen den Ethikkodex hindert einen Richter daran, seine richterliche Gewalt auszuüben.“ Die Feststellung, dass es hier auf die Unterscheidung ankommt, und die Tatsache, dass ethische Kodizes in jedem anderen Kontext „administrative“ Angelegenheiten sind, scheint zugunsten der ersteren zu tendieren.
Keine Sorge, sie haben eine Antwort darauf!
Auch ist ein Ethikstandard keine „Voraussetzung“ für die Ausübung der richterlichen Gewalt durch den Gerichtshof. Patchak v. Zinke, 138 S. Ct. 897, 907 (2018).
Dies ist ein Trend in beiden Briefen von Gibson Dunn: Fälle werden zitiert, um negative Implikationen zu erzeugen. Zinke sagte: „Eine Zuerkennung der Gerichtsbarkeit durch den Kongress ist eine Voraussetzung für die Ausübung richterlicher Gewalt.“ Das ist die Aussage, aus der sie die „Voraussetzung“ herausholen. Aus diesem schwebenden Haken implizieren sie eine Art expressio unius est exclusio alterius, dass ethische Kodizes nicht sein dürfen, weil Gerichtsbarkeit eine Voraussetzung ist? So funktioniert das alles nicht. Der Fall geht nicht auf die Frage ein, ob ein Ethikstandard – oder irgendetwas anderes – eine Voraussetzung für irgendetwas wäre.
Das bedeutet, dass ein Ethikstandard jeglicher Art, der dem Gericht vom Kongress auferlegt wird, rechtswidrig wäre. Siehe Vereinigte Staaten gegen Morrison, 529 US 598, 607 (2000).
Morrison?!?!? Sie berufen sich dafür auf Föderalismus-Fälle? Warum nicht gleich bei der Sache hinzufügen: „Dies würde einen Regierungszweig diskriminieren gemäß Brown vs. Board“, denn das ist rechtlich ungefähr genauso fundiert. Wenn es darum geht, ein überzeugendes juristisches Argument zu formulieren, gibt es so etwas wie Subtraktion durch Addition, und das ist ein großartiges Beispiel.
Ziehen Sie jetzt Ihre Fußballschuhe an, denn wir begeben uns auf den rutschigen Abhang:
Hier geht es genau um die Unabhängigkeit des Gerichtshofs. Wenn der Kongress befugt wäre, Ethikstandards für die Richter zu erlassen, könnte diese Befugnis leicht dazu genutzt werden, sie zu zwingen oder zu schikanieren, ihre richterliche Gewalt auf eine Weise auszuüben, die der Gesetzgeber als anstößig erachtet. Ein vom Kongress den Richtern auferlegter Ethikstandard würde die Unabhängigkeit des Gerichtshofs beeinträchtigen und eine implizite und allgegenwärtige Bedrohung darstellen, dass die politischen Instanzen jederzeit „die Richter bestrafen könnten, deren Meinungen [sie] ablehnen“. S. Rep. Nr. 75-711, 12 (1937).
In dem zitierten Bericht geht es um die Drohung des FDR, die Zahl der Mitglieder des Obersten Gerichtshofs zu erhöhen … ein Akt, bei dem sich buchstäblich alle einig sind, dass er verfassungsgemäß wäre (auch wenn er unklug sein könnte). Gibt es einen Versuch zu erklären, warum „nicht Hunderttausende an geheimen Bestechungsgeldern von Parteien vor Gericht annehmen“ oder warum „der Oberste Gerichtshof sich an die gleichen Regeln halten muss, die auch für untergeordnete Gerichte gelten“, was zu Nötigung oder Belästigung führen würde? Nein!
Ebenso würde jeder Durchsetzungsmechanismus für einen solchen Ethikstandard die verfassungsrechtlich vorgeschriebene unabhängige Rolle des Obersten Gerichtshofs weiter untergraben. Ein von der Justizkonferenz der Vereinigten Staaten durchgesetzter Kodex würde beispielsweise die Hierarchie der Justizabteilung unzulässig umkehren und den Richtern der unteren Instanzen eine Aufsichtsfunktion gegenüber dem Obersten Gerichtshof übertragen.
Es geht nicht darum, die Anwälte zu belehren, die gerade eine so bewundernswerte Arbeit geleistet haben, indem sie das Konzept der „Verwaltung“ durcheinander gebracht haben, sondern die „Hierarchie“ der Justizabteilung ist eine Frage der Substanz, nicht der Verwaltung. Die Richterkonferenz umfasst bereits Bezirksrichter, die über die Handlungen von Bezirksrichtern urteilen können. Tatsächlich verfügen die Bezirksrichter über ein gewisses Maß an Verwaltungsbefugnissen, wenn es um den Obersten Gerichtshof geht, weshalb ein Ausschuss der Justizkonferenz unter dem Vorsitz des Chefs des westlichen Bezirks von Kentucky im Jahr 2012 ethische Beschwerden gegen Clarence Thomas anhörte, bevor er sie abwies als unbeabsichtigt.
Und ein vom Kongress vorgeschriebener Kodex, der von den Richtern selbst durchgesetzt werden sollte, wäre eine Usurpation durch den Kongress – ein Befehl an die Richter, auf eine bestimmte Weise eine inhärente richterliche Befugnis auszuüben, die ausschließlich dem Ermessen der Richter vorbehalten ist. Siehe Patchak, 138 S. Ct. bei 905 („Die Gewaltenteilung hindert unter anderem den Kongress daran, die richterliche Gewalt auszuüben.“).
Es stellt sich erneut die Frage: Warum handelt es sich bei einem Ethikkodex um die Ausübung richterlicher Gewalt und nicht um eine anerkannt zulässige Angelegenheit der Übertragung? Sie stopfen diese unpassenden Fälle einfach weiterhin in diesen Brief hinein, in der Hoffnung, das Komitee davon abzuhalten, diese wackelige Prämisse anzunehmen.
Wenn die Argumente, die Crow vorgebracht hat, um zu behaupten, dass der Kongress keinen legitimen gesetzgeberischen Zweck habe, ethische Standards durchzusetzen, schlecht sind, warten Sie, bis Sie eine Menge seiner Argumente bekommen, dass der Kongress keinen legitimen gesetzgeberischen Zweck hat, Clarence Thomas‘ Versäumnis zu untersuchen, die bereits geltenden ethischen Gesetze einzuhalten seit 45 Jahren.
Auch aus einem weiteren Grund halten die Anträge des Ausschusses einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht stand. Da seine Anfragen darauf abzielen, private Informationen über einen amtierenden Richter des Obersten Gerichtshofs zu erhalten, implizieren sie eindeutig die Gewaltenteilung, was bedeutet, dass die Untersuchung des Ausschusses einem höheren Standard genügen muss, um einen gültigen gesetzgeberischen Zweck für die Beschaffung der angeforderten Informationen festzulegen. Der Ausschuss unternimmt jedoch keine Anstrengungen, diesen erhöhten Standard zu erfüllen.
Wissen Sie ... Amtsenthebung ist ein legitimer gesetzgeberischer Zweck. Das Repräsentantenhaus müsste zwar ein Amtsenthebungsverfahren einleiten, und die Wahrscheinlichkeit, dass dies in naher Zukunft geschieht, ist gleich null, aber das macht es nicht weniger gesetzgeberisch.
Ehrlich gesagt ist es schockierend, dass Gibson Dunn diesen Faden ziehen wollte.
Daher wollen Crow und Gibson Dunn die FA-Hälfte der Gleichung ausdehnen. Bereitet der Senat die Einführung der FO-Komponente vor? Laut NBC News:
Wyden warnte davor, dass der Ausschuss eine Vorladung ausstellen könnte, und sagte: „Ich habe bereits produktive Gespräche mit dem Finanzausschuss über die nächsten Schritte begonnen, um von Herrn Crow Antworten auf unsere Fragen zu erzwingen, auch durch Vorladung, und diese Diskussionen werden fortgesetzt.“
Na dann.
In der Zwischenzeit sammelt zumindest Gibson Dunn aus diesen Briefen ein paar schöne abrechnungsfähige Stunden, denn inhaltlich kommen sie nicht so schnell voran.
Der Anwalt des Milliardärs Harlan Crow erklärt sich bereit, mit dem Senatsgremium zu sprechen, das die Geschenke von Clarence Thomas prüft [NBC News]
Früher: Die Anwälte von Harlan Crow sagen dem Senat, dass sie ihr Risiko mit Verachtung eingehen werden. Clarence Thomas ging 2012 wegen Ethikbeschwerden auf Schlittschuh … Das bedeutet, dass er die Regeln definitiv bereits kannte
Joe Patrice ist leitender Redakteur bei Above the Law und Co-Moderator von Thinking Like A Lawyer. Sie können uns jederzeit Tipps, Fragen oder Kommentare per E-Mail senden. Folgen Sie ihm auf Twitter, wenn Sie sich für Recht, Politik und eine gesunde Portion Neuigkeiten aus dem Hochschulsport interessieren. Joe fungiert außerdem als Geschäftsführer bei RPN Executive Search.
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